Regeln für den Antrag auf Befreiung:
Auszug aus dem Gesetzestext der Schulbesuchsverordnung (Fettmarkierungen sind von mir eingebracht):
"Schüler werden vom Sportunterricht teilweise oder ganz befreit, wenn es ihr Gesundheitszustand erfordert. Von
der Teilnahme am Unterricht in einzelnen anderen Fächern oder von sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen
können Schüler nur in besonders begründeten Ausnahmefällen vorübergehend oder
dauernd ganz oder teilweise befreit werden. (...) Befreiung wird nur auf rechtzeitigen Antrag gewährt.
(...) Der Antrag auf Befreiung ist zu begründen. Werden gesundheitliche Gründe geltend gemacht, ist
für Befreiung bis zu sechs Monaten ein ärztliches Zeugnis vorzulegen. (...) Über die Befreiung
von einer Unterrichtsstunde (...) entscheidet der Fachlehrer, von einer
sonstigen verbindlichen Schulveranstaltung der Klassenlehrer. In den übrigen
Fällen entscheidet über Befreiungen der Schulleiter.
Näheres dazu siehe in der
Schulbesuchsverordnung.
Einen Überblick über die Benotungen in den einzelnen Fächern an der Lothar-von-Kübel-Realschule
finden Sie hier zum Download.
"Wenn die Schule zum Problem wird..." - Die neue Beratungslehrerin unserer Schule ist Frau Antje Muschter. Auf dem verlinkten Informationsblatt stellt sie sich und ihre Einsatz- und Tätigkeitsbereiche vor.
Regeln für den Antrag auf Beurlaubung:
Auszug aus dem Gesetzestext der Schulbesuchsverordnung (Fettmarkierungen sind von mir eingebracht):
"Eine Beurlaubung vom Besuch der Schule ist lediglich in besonders begründeten Ausnahmefällen und
nur auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag möglich. Der Antrag ist vom Erziehungsberechtigten (...) zu
stellen. (...) Die Beurlaubung kann davon abhängig gemacht werden, daß der versäumte Unterricht ganz
oder teilweise nachgeholt wird. (...) Zuständig für die Entscheidung über Beurlaubung ist (...)
[bei] bis zu zwei unmittelbar aufeinanderfolgenden Unterrichtstagen (...) der Klassenlehrer, in den
übrigen Fällen der Schulleiter."
Mögliche Beurlaubungsgründe siehe in der
Schulbesuchsverordnung.
Regeln für das Verhalten im Krankheitsfall des Kindes:
Auszug aus dem Gesetzestext der Schulbesuchsverordnung (Fettmarkierungen sind von mir eingebracht):
"Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen (z. B. Krankheit) am Schulbesuch verhindert, ist dies der Schule
unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung unverzüglich
mitzuteilen. (...) Die Entschuldigungspflicht ist spätestens am zweiten Tag
der Verhinderung mündlich, fernmündlich, elektronisch oder schriftlich zu erfüllen.
Im Falle elektronischer oder fernmündlicher Verständigung der Schule ist die schriftliche Mitteilung
binnen drei Tagen nachzureichen.
Bei einer Krankheitsdauer von mehr als zehn (...) Unterrichtstagen, kann der Klassenlehrer vom Entschuldigungspflichtigen die
Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen."
Näheres dazu siehe in der
Schulbesuchsverordnung.
Blanko-Entschuldigungs-Formulare
Die "Entschuldigungsformulare" können ausgedruckt und anschließend von Hand ausgefüllt werden.
Die "online-Entschuldigungsformulare" können am Rechner ausgefüllt und anschließend
ausgedruckt werden. Es gibt jede Version für einen oder mehrere Fehltage.
Die Vordrucke, mit welchen der Erlass des Eigenanteils an den Schülerbeförderungskosten beantragt werden kann,
finden Sie unter folgenden Links:
Für Familien, denen die Kosten im Rahmen der 3.Kind-Regelung erlassen werden:
Link
Für Familien, die Arbeitslosengeld II nach dem SGB II oder Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII erhalten:
Link
Hätten Sie gerne jemanden, der Ihrem Kind beim Hausaufgabenmachen über die Schulter schaut und
dafür sorgt, dass diese angemessen erledigt werden?
Für ein kleines Entgelt steht unseren Schülern in Zukunft an der Lothar-von-Kübel-Schule von Montag bis
Donnerstag jeweils zwischen 13:45 und 15:30 Uhr eine Hausaufgabenbetreuung zur Verfügung.
Hier finden Sie die grundlegenden Regeln und Erklärungen und auch
das Anmeldeformular zum Downloaden.
Grundsätzliche Informationen zum Mittagstisch entnehmen Sie bitte dem Elternbrief.
Newsletter zum Mittagstisch: Wer die Speisepläne des Mittagstisches gerne per Mail nach Hause gesendet
bekommen möchte, kann über das folgende Formular unter Angabe seiner E-Mail-Adresse den Speiseplan als
Newsletter bestellen.
**Wichtiger Hinweis: Die E-Mail-Adresse wird nur zum Zwecke des Newsletters verwendet und gelangt nicht in die Hände weiterer
Personen. Sollte der Newsletter nicht mehr erwünscht sein, kann dieser einfach bei mir abbestellt werden. Die
E-Mail-Adresse wird daraufhin aus dem Verteiler gelöscht werden.
Das Online-Formular arbeitet mit E-Mail-Programmen wie Microsoft Outlook oder Mozilla Thunderbird zusammen. Sollte das Formular also nicht funktionieren,
senden Sie bitte eine E-Mail mit den im Formular geforderten Daten an webmaster-lvkrs@web.de